Der Ring von Ingelheim

Die Beurteilung von Zeugnissen aus weit zurückliegenden Zeiten ist kein einfaches Unterfangen. Schriftquellen sind rar und gerade deswegen schwer zu interpretieren – ist ihre ‚Rede‘ zutreffend? Archäologische Funde haben, wie bauhistorische Zeugnisse, den Nachteil, dass sie ‚schweigen‘. Umso mehr bedarf es der interdisziplinären Zusammenarbeit von Historikern, Rechtshistorikern und Archäologen. Die Kooperation zwischen dem Max-Planck-Institut für Rechtsgeschichte und Rechtstheorie und der Forschungsstelle Kaiserpfalz Ingelheim, macht dies möglich. Einige Beispiele aus dieser Zusammenarbeit werden in diesem Blog in lockerer Folge vorgestellt.

Der Ring

Ingelheim um 700 n. Chr. Die Pfeilspitze markiert den Fundpunkt des silbernen Fingerrings mit Gemme auf dem Gräberfeld III.
© Stadt Ingelheim am Rhein, Forschungsstelle. Kartierung: Matylda Gierszewska-Noszczynska (2019).

Am 27. Mai 2015 wurde in einem west-ost-orientiertem Bodengrab im Reihengräberfeld III an der Rotweinstraße ein Fingerring mit Gemme, also einem Schmuckstein, der Nähe von Handknochen gefunden. Er ist neben einem Kamm und wenigen Gefäßscherben der einzige Rest des Grabes Nr. 169, in dem die Mehrzahl der Knochen aus der anatomisch richtigen Lage verschoben vorgefunden wurde, was auf eine Beraubung des Grabes schließen lässt.

Es handelt sich um einen Silberring mit Volutenreif und gefasster Gemme. Der innere Durchmesser beträgt 17 mm, die Höhe des Rings 24 mm, die Länge der ovalen Gemme 11 mm. Zu beiden Seiten der Zierfläche befand sich ursprünglich eine Dreiergruppe von Kügelchen, die nur auf einer Seite erhalten ist. Auf dem äußeren Rand der ovalen Zierfläche verläuft ein Perlkreis. Die Schmuckplatte ist auf die Ringschiene aufgelötet, die Platte wurde mit aufgelötetem Perldraht dekoriert und die Applikation der kleeblattförmigen Knoten besteht aus in aufgelötetem Silber. An verschiedenen Stellen des Ringes sind Tragespuren zu erkennen.

Die nachverwendete – also nicht ursprünglich für diesen Ring angefertigte – Gemme ist ein zweischichtiger Achat in den Farben dunkelblau und weiß-blau. Das zentrale Motiv der sogenannten gemma sculptata ist eine in geschickter Einfachheit ausgeführte Darstellung eines Gänsebratens mit Tranchiermesser. Dieses Motiv ist dem Bedeutungsgehalt der „Feier von Luxuria und Tryphé“ (Wohlstand und Zügellosigkeit) zuzuweisen, was wiederum einen Datierungsansatz in die frühe bis mittlere römische Kaiserzeit erlaubt.

Was können wir über die Trägerin des Ringes wissen?

Die Ringträgerin kann anhand der Knochenfunde als von „nicht sonderlich robuster, aber auch nicht auffällig graziler“ Erscheinung beschrieben werden, ihre Körperhöhe betrug etwa 161 cm (±4,1). Sie ist im fortgeschrittenen Alter von 66 Jahren (±4) an einer unbekannten Ursache verstorben (Müller 2016). Mittels der 14C-Methode (Radiokarbondatierung) haben sich folgende Zeitspannen ermitteln lassen: cal AD 684-744 (1 s) beziehungsweise cal AD 675-825 (2 s). Die breite Spanne des Datierungsansatzes ergibt sich aus den mit dieser naturwissenschaftlichen Methode verbundenen Unsicherheiten und bezieht die auftretenden Unschärfen anhand vergleichender Parameter mit ein.

Dieser naturwissenschaftlich gewonnenen und dennoch ungenauen Datierung kann die Archäologie wichtige Daten hinzufügen. Denn anhand größerer Befundmengen läßt sich das Ende der Beigabensitte dokumentieren. Danach läuft diese seit der der Jüngeren Merowingerzeit im Rhein- und Moselgebiet von West nach Ost um etwa 680 allmählich aus, was zu den beiden 14C-Datierungen passt. Zuerst entfallen Waffen, dann Gefäße. Am längsten halten sich Tracht und Schmuck. Die Reduzierung der Beigaben führt zur Aufgabe der Reihengräberfelder zugunsten von Bestattungen bei und in Kirchen sowie zu einem Anstieg des Grabraubs in den verlassenen Reihengräberfelder. Naturgemäß sind die obertägig markierten Gräber am stärksten betroffen, also auch Gräber der Jüngeren Merowingerzeit.

Silberner Reif mit Schmuckplatte und blauer Achat-Gemme
© Stadt Ingelheim am Rhein, Forschungsstelle. Fotograf: Benjamin May (2019).

Soziale Hierarchien

In jedem Falle kann angenommen werden, dass die Frau zu ihren Lebzeiten einer hervorgehobenen Schicht innerhalb der Bevölkerung Ingelheims im 7. Jahrhundert – also der Späten Merowingerzeit – angehört hat. Die zahlreichen und flächenstarken Bestattungsplätze aus dieser Zeit rund um den späteren Ortskern legen darüber hinaus nahe, von einer recht großen ‚Einwohnerschaft‘ Ingelheims auszugehen, dessen Anfänge weit vor das 7. Jahrhundert reichen.

Der sozial hohe Rang der Trägerinnen solcher Ringe – aber auch der von Männern mit einem solchen Schmuckstück – zeigt sich auch an der niedrigen Zahl ergrabener Funde. So sind insgesamt nur 46 Fingerringe der Merowingerzeit mit antiken Gemmen bis zum Jahr 1995 katalogisiert worden. Einfache Leute, aber nicht einmal die Mehrzahl einer sozialen oder materiellen Oberschicht, konnten sich offenbar derartige Preziosen zu Lebzeiten leisten –oder sie gar den Verstorben mit ins Grab geben.

Außer den Grabinventaren spiegeln auch andere Begleiterscheinungen der Bestattungen den sozial hohen Rang unserer Ringträgerin wider. Signifikant viele Gemmenringe stammen aus Gräbern bei oder in Kirchengebäuden. In Newel (Landkreis Trier-Saarburg) und Krefeld-Gellep kommen sie in den Gründergräbern vor. In Köln-Junkersdorf ist die Größe und Lage der Gräber mit Ringen herausgehoben. In Dondelange/Dondelingen (Luxemburg) kommt eine Gemme in Fibelfassung in einem Grabhügel vor, welcher „einen sozialen Geltungsanspruch, wie zu allen Zeiten so auch in der späten merowingischen Epoche“ manifestieren sollte (Ament 1991). So finden sich Gemmen in reichen Gräbern ab dem 7. Jahrhundert, zumindest in solchen auf „sehr gediegenem Niveau“ bis hin zu einer exquisiten Ausstattung. „Mindestens in diesem zeitlichen und regionalen Rahmen galten sie [die wiederverwendeten antiken Gemmen] als ein gesuchtes und von nichts anderem übertroffenes Zierelement der kostbarsten Schmuckstücke, die sich im Besitz begüterter und auch in anderer Hinsicht privilegierter Personen befanden“ (Ament 1991).

Was kann die rechtshistorische Forschung beitragen – und lernen?

Zur sozialen Stratigraphie

Anhand der fränkischen Gesetze, der Lex Salica beziehungsweise der Lex Ribuaria, kann eine soziale Abschichtung zwar erkannt, aber nicht auf ein einzelnes Individuum angewendet werden. Der Ring legt zwar die Zugehörigkeit zu einer oberen Schicht dar, ist aber als Beweis über die Tatsache des Besitzes hinaus nicht zu verwenden. Über Adel als rechtlichen Status kann ohnehin für die späte Merowingerzeit nur wenig gesagt werden; vermutlich entstand er gerade in dieser Zeit. Auch einen Ehering haben wir nicht vor uns, denn der Brauch, einen Ring als Ehering zu tragen, entwickelte sich ebenfalls erst später. Es bleibt also bei der Zuweisung der Ringträgerin zu einer wohlhabenden sozialen Schicht in Ingelheim. Möglicherweise könnte man mehr über sie sagen, wäre ihr Grab nicht beraubt worden.

Über Bestattungs- und Beigabensitten

Wenn man auch wenig zu dem Verhältnis des Ringes und seiner Trägerin sagen kann, so geben rechtshistorische Quellen doch Aufschluss über den Ruheort. Die Trägerin wurde in einem Reihengräberfeld außerhalb der eigentlichen Siedlung bestattet. Ingelheim hat eine römisch-spätantike Vergangenheit, die noch das Frühmittelalter und bis heute Spuren hinterlassen hat. Mit dem Untergang des Imperium Romanum änderten sich allerdings die Bestattungsriten. Die neuen Siedler beerdigten ihre Toten in Reihengräberfeldern, wie sie in der ersten Abbildung oben eingetragen sind. In der Regel sind diese bereits christlich geprägt. Erst Karl der Große ordnete in seinen Kapitularien von 786 und 810/13 die Benutzung von Friedhöfen bei Pfarrkirchen verbindlich an. Diese Maßnahme zielte zugleich auf die Durchsetzung einer pfarrrechtlichen Ordnung ab. Bestattungen auf ‚Feldfriedhöfen‘, wie in unserem Fall, und die heidnische Totenverbrennung wurden verboten. Im Zuge einer fortschreitenden Christianisierung verschwanden allenthalben Grabbeigaben aus den Bestattungen von Laien – vor allem Waffen, Prunkgegenstände oder eine auf die Reise in das Jenseits ausgerichtete Ausstattung wie Essen, Tiere oder Geld. Höhergestellte Kleriker werden jedoch noch bis in die Neuzeit mit ihren Insignien beigesetzt – Hirtenstäbe, Kelche, Patenen oder ihrem Amt eigentümliche Ringe.

Die Makroaufnahme offenbart randliche Spuren einer vermutlich langen Nutzungszeit. Steinschnitt: Gans mit gekreuzten Schlegeln und Messer.
© Stadt Ingelheim am Rhein, Forschungsstelle. Fotograf: Thomas Flügen (2015).

Über die Funktion eines Ringes

Kehren wir zurück zu unserer Ringträgerin und ihrem rechtlichen Status. Außerhalb der durch Tradition und Überreste gesicherten Interpretationen kann angenommen werden, dass auch Gemmenringen ohne Inschrift eine Funktion im Rechtsleben zukam. Die Seltenheit der Intaglios, der Gravur in die Tiefe der Gemme zum Zwecke einer Siegelprägung – anders als die erhaben herausgearbeitete Kamee –, ließ beinahe jedes Motiv zu einem Unikat werden, das somit auch ohne Namensinschrift ganz individuell verwendet werden konnte. Wohl konnte ein solcher Abdruck nicht zur Besiegelung von Urkunden einer bischöflichen oder königlichen Kanzlei verwendet werden, eher aber zur Kennzeichnung von Eigentum an Handelsware oder Eigentum im Allgemeinen. Das wiederum erlaubt die Einordnung der bestatten Dame als Angehörige einer ökonomisch und sozial herausgehobenen Schicht in Ingelheim im 7. Jahrhundert. Über ihren rechtlichen Status hingegen werden wir wenig Genaueres aussagen können. Vielleicht war der Ring ja auch nur eine Beute ihrer Angehörigen, die ihn ihr mit ins Grab gaben? Wer weiß das schon…

Wie geht es weiter mit „Rechtsgeschichte & Archäologie“?

Dass der Ring aus Silber und nicht aus Gold ist, sollte nicht dazu führen, seine Bedeutung zu unterschätzen. Denn er sagt einiges aus: Die Übernahme beziehungsweise Weiterverarbeitung römischer Artefakte, in unserem Fall also der Gemme, durch ‚barbarische‘ Gesellschaften ist ein starkes Indiz für deren Integration in eine gleichsam ‚untergegangene Vergangenheit‘.

Diese stellt den Wissenschaftler vor ein mehrdimensionales Set von Fragen und anzuwendenden Methoden (vgl. dazu aus archäologischer Sicht Schreiber 2018 mit einem vergleichbaren Fund aus einem Grab in Leuna/Saalekreis, S. 183, die er als „hybrid“ bezeichnet, da eine römische Gemme mit einem „indigenen Fingerring“ verbunden worden ist; weitere Beispiele finden sich im umfangreichen Fundkatalog).

Kulturanthropologisch scheinen solcherart Artefakte leicht zu deuten. Die Übernahme römischer Traditionen im Zuge der Sesshaftwerdung und Herrschaftsbildung der Invasoren (vgl. Ehlers 2016, S. 91) diente zugleich zur sozialen Distinktion innerhalb der sich dynamisch neu entwickelnden Gesellschaften. Daher ist die Bezeichnung als „hybrid“ zutreffend, denn die das römische Reich niederwerfenden und dessen Territorium besiedelnden ‚Barbaren‘ durchlaufen einen ‚retrospektiven Prozess der Assimilierung‘. Sie besinnen sich in der Phase ihrer Wanderungen, in der sie von der Migration in die Sesshaftigkeit übergehen, auf die Stärke des Reiches, das sie selbst zu Fall gebracht hatten. Eine durch sie selbst zum Untergang verdammte Vergangenheit wird von ihnen wiedergefunden und ‚imitiert‘ – was mit dem englischen Begriff „re-invented“ nur unscharf wiedergegeben wird.

Rechtshistorisch aber sind solche Grabfunde nur schwer anzusprechen. Wer setzt sich hier von wem ab? Soziale Unterschiede definieren sich bekanntlich nicht immer auch rechtlich. Die Debatte um die sogenannten „Adelsgräber“ in den siebziger Jahren hat dies deutlich gemacht, Adel ist eine Rechtsposition, die sich wohl erst langsam ausbildete, Reichtum nicht. Ohne schriftliche Zeugnisse ist hier kein Boden bei der Fundansprache zu gewinnen: Die Bestattete hatte einen solchen Ring am Finger – Ende der Durchsage. Hat vielleicht die Tatsache der Beraubung ihres Grabes Bedeutung? Wurde der Ring angesichts anderer Beigaben als wertlos erachtet? In welchen Kontext befindet sich ihre Sepultur?

Um tragfähige Beurteilungen der Ingelheimer Gesellschaft in der späten Merowingerzeit machen zu können, braucht es viel mehr Informationen. Vielleicht mag hier der Hinweis helfen, dass der Sohn Karl Martells, der Hausmeier Karlmann (auf diesem Posten von 741/2 bis 747), zu Beginn seiner Amtsausübung für die Merowinger in unruhigen Zeiten 741/742 seinen Hof bei der Kirche St. Remigius (ecclesiam in villa Ingulunheim in honore sancti Remei) an das junge, von Bonifatius gegründete Bistum Würzburg verschenkt hatte. Das wissen wir wiederum aus Urkunden, also rechtshistorischen Quellen. Dort hat es also wohl eine Gruppe von Menschen gegeben, die in des Karolingers Namen für Ordnung sorgte, vgl. Grewe 2016. In Ingelheim dagegen nicht? Nur im Zusammenspiel von Rechtsgeschichte und – auch, aber nicht allein mit den Mitteln naturwissenschaftlicher Analyse arbeitender – Archäologie werden wir also etwas über diese tiefen Vergangenheiten sagen können.

Zitierte Literatur:

Ament, Hermann (1991), Zur Wertschätzung antiker Gemmen in der Merowingerzeit. In: Germania 69 (1991) S. 401-424.

Ehlers, Caspar (2016), Rechtsräume. Ordnungsmuster im Europa des frühen Mittelalters. (methodica. Einführungen in die rechtshistorische Forschung 3) Berlin/Boston-

Grewe, Holger (2016), Die Pfalz Karls des Großen in Ingelheim und ihre Entwicklung aus merowingerzeitlichen Anfängen. In: 814 Karl der Große 2014. Archäologische und historische Beiträge zu Pfalzen, Herrschaft und Recht, hg. von Egon Wamers. (Schriften des Archäologischen Museums 27) Regensburg, S. 47-67.

Müller, Christiane (2016), Anthropologisches Gutachten: Mittelalterliche Skelettfunde aus Ingelheim, Grabungskampagne 2015/2016 Gräberfeld III, 9.

Schreiber, Stefan (2018), Wandernde Dinge als Assemblagen. Neo-materialistische Perspektiven zum ‚römischen Import‘ im ‚mitteldeutschen Barbaricum‘. (Berlin Studies of the Ancient World 52) Berlin.


Cite as: Ehlers, Caspar: Der Ring von Ingelheim, legalhistoryinsights.com, 10.09.2021, https://doi.org/10.17176/20210910-154838-0

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